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Plakatiergenehmigungen

Plakatieren in Faistenau

Richtlinien


Aufstellungsorte A-Ständer:

  • Grüninsel hinter der Kirche
  • Kreuzung Stegleitenstraße/Almbachstraße
  • Grüninsel Bauhof
  • Kreuzung Tiefbrunnauer Landesstraße/Perfalleck
  • Kreuzung Hinterseer Landesstraße/Seestraße


Plakatwand:

  • Wörndlkreuzung


Aufstellungskriterien:

  • Aufstellungs- bzw. Plakatierdauer max. 14 Tage
  • Jedes Plakat bzw. jeder Plakatständer benötigt einen Aufkleber der Gemeinde
  • kein Verleih von A-Ständern durch die Gemeinde
  • Selbstständiges entfernen der Plakatständer bzw. der Plakate an der Plakatwand am Tag danach


Kostenpflichtiges entfernen:

Bei Nichteinhaltung dieser Richtlinien werden sämtliche A-Ständer bzw. Plakate kostenpflichtig durch die Gemeinde entfernt.


Die Genehmigung erhalten Sie im Bürgerservicebüro bei Elisabeth Weinberger, 06228 2212 10, gemeinde@faistenau.gv.at


Zuständig