Allgemeines zur außergerichtlichen Streitschlichtung

Auch wenn Ansprüche zu Recht bestehen und geprüft wurden, ist die Rechtsdurchsetzung durch Einleitung von staatlichen Zwangsmaßnahmen oft ein langwieriger Weg. Eine gerichtliche Auseinandersetzung kann das weitere Gesprächsklima für die Streitparteien auf Dauer beeinträchtigen. Es ist daher sinnvoll, vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens eine gütliche Einigung in Betracht zu ziehen.

Neben der Mediation (gütliche Schlichtung) gibt es in vielen Bereichen auch die Möglichkeit, sich an eine Schlichtungsstelle zu wenden.

Seit 9. Jänner 2016 können sich Konsumentinnen/Konsumenten in (nahezu allen) vertraglichen Verbraucherstreitigkeiten mit einem österreichischen Unternehmen an acht staatlich anerkannte Streitbeilegungsstellen wenden.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 16.06.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

FahrRad in Faistenau

"Der steilste Berg befindet sich im Kopf …

... nicht in Faistenau!“

Informationen von Wolfgang Ainz, Radverkehrsbeauftragter der Gemeinde Faistenau


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