Anzeige eines Sterbefalles

Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen,
  • Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde,
  • falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluß
  • Meldenachweis des Verstorbenen
Beim Standesamt fallen derzeit üblicherweise S 69,05 an Gebühren an (€ 53,05 Totenbeschaugebühr, € 16,-- an Gebühren für die Ausstellung von zwei Sterbeurkunden)

Zuständig

FahrRad in Faistenau

"Der steilste Berg befindet sich im Kopf …

... nicht in Faistenau!“

Informationen von Wolfgang Ainz, Radverkehrsbeauftragter der Gemeinde Faistenau


Logo 2019 neu 



Es tut sich ständig was ... ruft mich einfach an, wenn ihr Fragen habt.

0043 6228 2212 12