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Verleihungsurkunde
Die Salzburger Landesregierung verleiht auf Grund des § 5 Abs 1 der Salzburger Gemeindeordnung vom 30. August 1965, LGBl. 1965, Nr. 63, der Gemeinde Faistenau über ihr Ansuchen das im folgenden beschriebene und in Farben dargestellte Wappen, nämlich: In rotem Schild ein silberner Sparren, jeder Schenkel mit einer schwarzen Schrägstückung unter dem Sparren auf silbernem Boden ein natürlicher silberner Lindenbaum.
Der Sparren ist dem Stammwappen der Herren von Thurn entnommen, die die bedeutendsten Grundherren im Gemeindegebiet waren und auf die die Gründung der Pfarrkirche im Jahre 1324 zurückgehrt. Eine mächtige alte Linde ist das Wahrzeichen des Dorfes. Die Gemeinde hat das verliehene Wappen im Siegel zu führen.