Um die Infrastruktur in unseren Naherholungsgebieten nachhaltig zu erhalten und weiter auszubauen, wurde im Winter 2021/2022 mit der Parkraumbewirtschaftung an den Parkplätzen Döllerer und Laimermühle begonnen.
Im Spätsommer 2022 folgte die Einführung der Parkraumbewirtschaftung am Hintersee, wo ebenfalls Parkautomaten installiert wurden.
Bezahlmöglichkeiten:
Die Parkgebühr kann bequem an den Parkautomaten entrichtet werden – entweder mit Münzen oder per Bankomatkarte.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung zur Erhaltung unserer Naherholungsgebiete!
Jahreskarte
Es gibt die Möglichkeit eine Jahresparkkarte im Gemeindeamt Faistenau um € 50,- zu erwerben.
Die Vorteile der Jahresparkkarte:
- für ein ganzes Kalenderjahr gültig
- für die Parkplätze Laimermühle, Döllerer und am Hintersee (Parkplätze Seereith & Seeberg) gültig
- es können zwei Kennzeichen eingetragen werden, somit kann das Jahresticket abwechselnd von zwei verschiedenen Fahrzeugen genutzt werden
Gebühren
€ 4,00 Tagespauschale
€ 50,00 Jahrespauschale
Die Gebührenpflicht gilt von Montag bis Sonntag jeweils von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Tagespauschale | € 4,00 |
Erhöhungsbetrag | € 22,00 |
Einhebungszuschlag bei Bescheid | € 36,00 |
Jahreskarte | € 50,00 |
Bewirtschaftete Zonen
- Tiefbrunnau Laimer/12er Horn (Laimermühle)
- Döllerstraße (Döllererwald)
- am Hintersee (Parkplätze Seereith & Seeberg)
Verordnungen
Verordnung Laimermühle
Verordnung Döllerer
Verordnung am Hintersee (Parkplätze Seereith & Seeberg)