Bitte mitbringen:
- Geburtsurkunde des Ansuchenden
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters (bei unehelichem Kind den Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter)
Gebühren: € 48,60
Landesverwaltungsabgabe (pauschalierte
Abgabe) € 20.- für die Ausstellung eines Zeugnisses
Bundesgebühr in der Höhe von 2 x € 14,30 (Eingabe/Antrag
und Ausstellung des "Zeugnisses")