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EU-Wahl

Veröffentlichungsdatum19.03.2024Lesedauer2 MinutenKategorienAllgemeines, Gem2Go
EU-Wahl

Am 09. Juni werden in Österreich 20 Abgeordnete für das Europäische Parlament gewählt. Das Europäische Parlament setzt sich aktuell aus 705 Abgeordneten der 27 EU-Mitgliedstaaten zusammen. 


Wahlberechtigte

Zur Teilnahme an der Europawahl 2024 (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie

  • spätestens am Tag der Wahl (09. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollenden, d.h. spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern
  • Österreicherin/Österreicher oder Unionsbürgerin/Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind oder Auslandsösterreicherin/Auslandsösterreicher
  • am Stichtag (26. März 2024) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind und
  • kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung vorliegt.


Wahlkarten über die Gemeinde beantragen

Falls Sie eine Wahlkarte benötigen, können Sie diese bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis (basierend auf der Wählerevidenz) Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich (im Postweg, gegebenenfalls auch per E-Mail oder über die Internetmaske der Gemeinde) beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig! Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis zum vierten Tag vor dem Wahltag - wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von Ihnen bevollmächtigte Person möglich ist, bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag - beantragen, mündlich bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr.

Der Versand der Wahlkarte beginnt knapp drei Wochen vor dem Wahltag.

Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.

Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein gummiertes Wahlkuvert. Auf der Wahlkarte finden Sie Instruktionen zur Ausübung der Briefwahl. Weiters ist der Wahlkarte ein Informationsblatt angeschlossen.