Die Gemeinde Faistenau fördert im Rahmen der jährlich dafür festgelegten Budgetmittel die Errichtung von Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet von Faistenau mit € 250,-- je kWp.
Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der Photovoltaik-Anlage, gefördert wird allerdings maximal bis zu einer Größe von 3 kWp. Somit können maximal € 750,-- pro Anlage ausbezahlt werden.
Die Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einem befugten Unternehmen (Elektrotechniker) fach- und normgerecht installiert werden.
Voraussetzungen:
- die Anlage ist im Gemeindegebiet von Faistenau errichtet worden
- eine Zusicherung einer Förderung des Landes Salzburg bzw. des Bundes für eine private, betriebliche oder landwirtschaftliche Photovoltaik-Anlage liegt vor
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
BAL Philipp Klaushofer, +43 6228 2212 15, bauamt@faistenau.gv.at