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Staatsbürgerschaftsnachweis

Bitte mitbringen:
  • Geburtsurkunde des Ansuchenden
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters (bei unehelichem Kind den Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter)

Gebühren: € 48,60

Landesverwaltungsabgabe (pauschalierte Abgabe) € 20.- für die Ausstellung eines Zeugnisses
Bundesgebühr in der Höhe von 2 x € 14,30 (Eingabe/Antrag und Ausstellung des "Zeugnisses")

Zuständig