g_logo_neu

Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > FahrRad in Faistenau

Namensänderung: Kindergarten/Schule/Hort

Bei Kindern im Kindergartenalter oder im schulpflichtigen Alter ist eine Namensänderung der Eltern und gegebenenfalls auch der Kinder formlos der jeweiligen Institution (Kindergarten/Schule/Hort) mitzuteilen.

Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie in unseren Kapiteln Kinderbetreuung und Schule.

Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

FahrRad in Faistenau

"Der steilste Berg befindet sich im Kopf …

... nicht in Faistenau!“

Informationen von Wolfgang Ainz, Radverkehrsbeauftragter der Gemeinde Faistenau


Logo 2019 neu 



Es tut sich ständig was ... ruft mich einfach an, wenn ihr Fragen habt.

0043 6228 2212 12