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Ehegüterrecht bei Auslandsbezug

Seit 29. Jänner 2019 gelten in Österreich und einigen anderen EU-Mitgliedstaaten vereinheitlichte EU-Vorschriften über die Güterstände bei internationalen Paaren, die verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben.

Für außerhalb der EU oder vor dem 29. Jänner 2019 geschlossene Ehen ist das Ehegüterrecht nach dem österreichischen internationalen Privatrecht nach dem Recht zu beurteilen,

  • welches die Parteien ausdrücklich bestimmen,
  • mangels einer solchen Rechtswahl nach dem zur Zeit der Eheschließung für die persönlichen Rechtswirkungen der Ehe maßgebenden Recht.

Weitere Informationen zu Eheliche Güterstände Österreich (→ e-Justiz-Portal) finden sich auch in englischer Sprache auf den Seiten des Europäischen Justizportals.

Informationen über die diesbezüglichen nationalen Regelungen anderer Staaten (internationales Privatrecht) geben die jeweiligen Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA).

Weiterführende Links

Rechtsquellen

§§ 16, 17, 18 IPR-Gesetz

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

FahrRad in Faistenau

"Der steilste Berg befindet sich im Kopf …

... nicht in Faistenau!“

Informationen von Wolfgang Ainz, Radverkehrsbeauftragter der Gemeinde Faistenau


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