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Namensänderung: Zivildienstserviceagentur

Zivildiener sollten eine Namensänderung bei der Zivildienstserviceagentur bekannt geben. Es genügt ein formloses Schreiben (Brief, Fax oder E-Mail) unter Beifügung einer Kopie der Heiratsurkunde.

Weitere Informationen zum Thema "Zivildienst" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

→ Zivildienstserviceagentur

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

FahrRad in Faistenau

"Der steilste Berg befindet sich im Kopf …

... nicht in Faistenau!“

Informationen von Wolfgang Ainz, Radverkehrsbeauftragter der Gemeinde Faistenau


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