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Namensänderung: Fischereikarte

Eine Namensänderung wird auf der amtlichen Fischereikarte eingetragen. Deshalb ist es notwendig, sich persönlich an die zuständige Stelle zu wenden.

Zuständige Stelle ist:

Vergessen Sie nicht, Ihre amtliche Fischereikarte und eine Kopie der Heiratsurkunde mitzubringen.

Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

FahrRad in Faistenau

"Der steilste Berg befindet sich im Kopf …

... nicht in Faistenau!“

Informationen von Wolfgang Ainz, Radverkehrsbeauftragter der Gemeinde Faistenau


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Es tut sich ständig was ... ruft mich einfach an, wenn ihr Fragen habt.

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