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Wohnsitz

Sinnverwandte Begriffe: Domizil, Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz, Zusatzwohnsitz

Als Wohnsitz bezeichnet man grundsätzlich den Ort, an dem eine Person wohnhaft ist.

Bei mehreren Wohnsitzen kann immer nur einer der Hauptwohnsitz sein und die anderen werden beispielsweise als Neben-, Zweit, Zusatzwohnsitz oder weiterer Wohnsitz bezeichnet.

Tipp

Informationen zu den Meldepflichten finden sich im Kapitel " An-/Abmeldung des Wohnsitzes".

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

FahrRad in Faistenau

"Der steilste Berg befindet sich im Kopf …

... nicht in Faistenau!“

Informationen von Wolfgang Ainz, Radverkehrsbeauftragter der Gemeinde Faistenau


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